FAQ - Häufige Fragen
Der Beruf des Chiropraktors setzt den erfolgreichen Abschluss eines 4-6 jährigen Universitätsstudiums nach international anerkannten Standards voraus. Je nach Hochschule und Studienland werden dabei verschiedene Abschlüsse verliehen. In den USA und Kanada erhält der Absolvent den Grad des Doctor of Chiropractic (D.C.). In Großbritannien und Neuseeland schließt man mit dem Bachelor of Chiropractic (B.Sc.) bzw. dem Master of Science in Chiropractic (M.Sc.) ab. Im Rahmen des Studiums erwerben die Chiropraktoren ein ausgeprägtes Fachwissen, welches für eine klare und sichere Diagnosestellung unerlässlich ist. Darüber hinaus werden die praktischen Fähigkeiten, insbesondere die Justierung von Gelenken, jahrelang geübt und verfeinert. In Deutschland wird noch kein entsprechender Studiengang angeboten, so dass angehende Chiropraktoren bislang im Ausland studieren müssen.
Chiropraktiker sind in der Regel Heilpraktiker mit einer Zusatzausbildung in chiropraktischen Behandlungstechniken. Als Chirotherapeuten bezeichnen sich Ärzte, die eine Weiterbildung in manueller Therapie absolviert haben.
In Deutschland ist die Berufsbezeichnung Chiropraktor rechtlich nicht geschützt und wird von einer zunehmenden Anzahl Therapeuten benutzt, die kein chiropraktisches Studium absolviert haben. Es ist daher ratsam, vor einer Terminabsprache genau nachzufragen, welche Qualifikation der Therapeut wirklich hat.
Die in Deutschland oft verwendete Bezeichnung 'Amerikanische Chiropraktik' bedeutet nicht, dass der Therapeut an einer Hochschule in den USA studiert hat. Sie sagt allenfalls etwas über die Herkunft der verwendeten Behandlungstechniken aus, nicht aber über die Qualifikation des Behandlers. Der Begriff ist insofern irreführend und eher historisch geprägt.
Das hängt immer vom Einzelfall ab. Bestehen die Beschwerden erst seit kurzer Zeit sind meist weniger Behandlungen erforderlich, als bei bereits chronisch gewordenen Problemen. Ob die Behandlung anspricht zeigt sich in der Regel nach 2-3 Behandlungen und manchmal reichen diese dann schon aus. In den meisten Fällen sind 3-5 Behandlungen ausreichend, wobei neben der Schmerzreduktion auch eine längerfristige Stabilisierung der betroffenen Strukturen erreicht werden soll.
Nach erfolgreicher Behandlung der akuten Beschwerden und Rehabilitation kann es sinnvoll sein, in längeren Abständen präventiv zu behandeln, um ein Wiederauftreten von Problemen zu verhindern. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von den 3 Phasen der Behandlung, nämlich der Akutbehandlung, der Rehabilitation bzw. Stabilisation und der Prävention.
Die meisten Menschen, die uns aufsuchen leiden an akuten oder chronischen Schmerzen. Das erste Behandlungsziel ist daher immer die Schmerzreduktion. Dabei ist der Schmerz oft nur die Spitze eines Eisberges und erfüllt die Funktion eines Warnsignals, um uns auf eine drohende Schädigung aufmerksam zu machen. Oft haben sich die Probleme schon über einen längeren Zeitraum aufgebaut, bis ein kleiner Auslöser schlussendlich das Fass zum Überlaufen bringt und unseren Körper dekompensieren lässt.
Beschwerdefreiheit bedeutet also nicht unbedingt, dass wirklich alles in Ordnung ist. Daher kann es sein, dass wir manchmal weitere Behandlungen empfehlen, auch wenn man keine Schmerzen mehr verspürt. Kontrolltermine zur Vorbeugung in längeren Abständen können sehr sinnvoll sein. Es gelingt auch nicht immer, vollständige Schmerzfreiheit zu erreichen. Besonders bei chronischen, also schon länger bestehenden Beschwerden, kann dies der Fall sein. Hier können regelmäßige Behandlungen helfen, die Schmerzen erträglicher zu machen und der Verbrauch von Schmerzmitteln kann oft deutlich reduziert werden.
Ein wichtiger Bestandteil für die Gesundheit unserer Wirbelsäule und Gelenke ist natürlich unser Lebensstil. Wie aktiv sind wir, welche Haltungs- und Bewegungsgewohnheiten haben wir? Pflegen wir unseren Körper durch regelmäßige Übungen und/oder durch Sport?
Es ist unser Ziel, Ihren Rücken zu stärken und zu stabilisieren. Fehlhaltungen und belastende Bewegungsgewohnheiten müssen erkannt und verändert werden, um längerfristig gesund zu bleiben. Jeder weiß, wie wichtig regelmäßige Zahnpflege und Kontrolltermine beim Zahnarzt sind. Schadhafte Zähne lassen sich heute relativ leicht reparieren, eine beschädigte Wirbelsäule kann man nicht so einfach austauschen.
Unsere Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Private Krankenversicherungen, Beihilfe, Post B und Zusatzversicherungen für Heilpraktiker übernehmen die Kosten häufig ganz oder teilweise abhängig vom individuellem Versicherungstarif. Es kann zu Kürzungen bei einzelnen Abrechnungsposten kommen. Wir bitten Sie, Ihre Versicherung zu kontaktieren, falls Sie sich nicht sicher sind, welche Leistungen in Ihrer Police inbegriffen sind. Eine 100%ige Erstattung können wir nicht garantieren. Als Privatpatient erhalten eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für chiropraktische Behandlungen nicht. Es gibt z.T. regionale Ausnahmen mit Erstattung im Rahmen von Satzungsleistungen (BKK24, IKK SüdWest und SECURVITA). Bitte informieren Sie sich ggf. vor Beginn einer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse ob und in welchem Umfang die Behandlung erstattet wird. Gesetzlich Versicherte zahlen selbst für die erbrachte Leistung, sie sind sogenannte Selbstzahler. Die Kosten für Selbstzahler sind wie folgt und werden nach der Behandlung an der Rezeption in bar abgerechnet:
Erstbehandlung: € 90,00
Folgebehandlung: € 70,00
Wird die Muskulatur behandelt, können manchmal einige Stunden bis Tage später muskuläre Schmerzen (ähnlich einem Muskelkater) auftreten, die, besonders wenn sie mit Eis behandelt werden, schnell wieder verschwinden. Es kann auch vorübergehend zu Müdigkeit und Kopfschmerzen, teilweise auch mit leichtem Schwindel und Übelkeit kommen. Auch ein leichtes Instabilitätsgefühl im behandelten Bereich der Wirbelsäule kann sich für einige Zeit einstellen. Alle diese Reaktionen sind normal und völlig ungefährlich.
Lange Zeit war man der Ansicht, dass bei einer chiropraktischen Behandlung, auch Justierung oder Mobilisation mit Impuls genannt, minimal verschobene, also ausgerenkte, Wirbel wieder an ihren Platz gerückt werden. Dies hat sich als Irrtum herausgestellt. Echte Verrenkungen der Wirbelsäule sind schwere Verletzungen und müssen im Krankenhaus versorgt werden. Auch wenn heute noch immer gerne von "Einrenken" gesprochen wird, handelt es sich vielmehr um Störungen der normalen Gelenkbeweglichkeit, um sogenannte Blockierungen. Die Wirbel sind also nicht verschoben, können sich aber nicht so frei wie vorgesehen gegeneinander bewegen. Dies geht oft mit Schmerzen und Verspannungen einher.
Bei einer chiropraktischen Justierung oder Mobilisation werden die Gelenkblockaden durch sanfte Impulse effizient gelöst, so dass die normale Funktion wiederhergestellt wird. Schmerzen lassen nach und die Muskulatur kann sich wieder entspannen. Das bekannte Knacken bei der Behandlung entsteht im Moment des Lösens der Blockierung und ist völlig harmlos.
Wie oben beschrieben entsteht das Geräusch nicht durch das Zurechtrücken verschobener Wirbel, sondern durch das Lösen einer Gelenkblockierung. Hierbei werden die Gelenkflächen für einen kurzen Moment minimal voneinander entfernt und der Gelenkspalt öffnet sich leicht. Dies erzeugt ein knackendes Geräusch, welches vollkommen harmlos ist.
Neben den klassischen Behandlungstechniken mit Impuls gibt es auch Mobilisationen, die ohne Impuls durchgeführt werden. Nicht immer muss es also für eine erfolgreiche Behandlung auch 'Knacken'.
Nein! Das Kernstück chiropraktischer Tätigkeit ist die spezifische sanfte Mobilisation blockierter Gelenke. Diese Technik wird oft auch chiropraktische Justierung (engl.: adjustment) genannt. Hierbei wird das betroffene Gelenk in einer bestimmten Richtung in Vorspannung gebracht, und mit einem kleinen, genau dosierten Impuls leicht über seinen momentanen Bewegungsspielraum hinaus bewegt. Dies ist oft mit einem hörbaren aber schmerzfreien Knacken verbunden.
Die beteiligten Strukturen des Gelenkes werden bei dieser Behandlung nicht verschoben. Es wird also nicht »eingerenkt«, und es kommt somit nicht zu einem Ausleiern oder Überdehnen des Bandapparates.
Zusätzlich stehen dem Chiropraktor auch impulsfreie Techniken zur Wiederherstellung der Gelenkfunktion zur Verfügung.
Im Rahmen sogenannter Satzungsleistungen können die gesetzlichen Krankenkassen Behandlungskosten auch dann erstatten, wenn diese nicht zu den üblichen Kassenleistungen gehören. Diese stehen im freien Ermessen der jeweiligen Krankenkasse und sind nach Dauer, Art und Umfang in der Satzung der Krankenkasse festgelegt. Diese freiwilligen Zusatzleistungen können sich je nach Krankenkasse unterscheiden und dienen somit dem Wettbewerb der Krankenkassen untereinander.
Ob und in welchem Rahmen eine Kasse sich an den Behandlungskosten beteiligt, hat nichts mit der Wirksamkeit der Methode oder der Qualifikation des Therapeuten zu tun. Es geht hier ausschließlich um die vermutete Werbewirksamkeit für die Krankenkasse.
Laut Wikipedia werden heutzutage im deutschsprachigen Raum unter dem Begriff Osteopathie die Bezeichnungen Manuelle Medizin, Manualtherapie, Chirotherapie und Chiropraktik teils synonym gebraucht. Auch wenn wir dieser Sichtweise nicht zustimmen können wäre sie natürlich ein möglicher Ansatzpunkt, um mit der eigenen Krankenkasse über eine Erstattung auch für Chiropraktik zu verhandeln. Aktuell erstattet in unserer Region nur die IKK Südwest ihren Mitgliedern auch chiropraktische Leistungen. Im Norden beteiligen sich auch die AOK, BKK24 und andere an den Kosten. Es kann sich also lohnen die eigene Krankenkasse anzusprechen, und um Prüfung zu bitten.